Die Angehörigen von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, beim Bestattungsamt an der Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau, vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie, wenn vorhanden, das Familienbüchlein oder der Familienausweis.
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsamt, zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, über die Tel.-Nr. 062 824 74 64 erreichbar.
Abdankungsfeierlichkeiten und Beisetzungen finden in der Regel um 10.00 / 11.00 / 14.00 / 15.00 oder 16 Uhr statt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden keine Abdankungen, Beisetzungen und Erdbestattungen statt.
Die Stadt Baden hat den Zivilstandskreis mit der Führung des Bestattungsamtes Baden beauftragt. Bei der Meldung eines Todesfalles kann deshalb gleichzeitig der Zeitpunkt für die Bestattung auf den Friedhöfen von Baden vereinbart werden.
Gemeindekanzlei
Gemeindehaus
8962 Bergdietikon
Tel. 044 746 31 50
Gemeindekanzlei Frick
Adresse: Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick
Telefon: 062 865 28 00
Telefax: 062 865 28 55
E-Mail: kanzlei@frick.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Do 8.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30,
Mo bis 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 14.00 Uhr
oder nach tel. Vereinbarung
Für Bestattungen auf dem Friedhof von Frick ist die Gemeindekanzlei zuständig und steht für Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 062 865 28 50).
Die Gemeindekanzlei (allenfalls das Alterszentrum Bruggbach oder das Bestattungsunternehmen) informieren das Regionalzivilstandsamt Laufenburg.
Gemeindekanzlei
Adresse: Landstrasse 43, 5073 Gipf-Oberfrick
Telefon: 062 865 80 44
Telefax: 062 865 80 49
Adresse: Hauptstrasse 29, 5212 Hausen
Telefon: 056 461 70 40
Telefax: 056 461 70 42
E-Mail: gemeindekanzlei@hausen.swiss